Die Bundesregierung plant, den Wechsel zu erneuerbaren Energien im Heizungsbereich zu fördern, um den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland zu verbessern. Dazu wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aktualisiert, dessen Novelle am 19. April 2023 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Das Gesetz soll die Dekarbonisierung des Wärmebereichs vorantreiben und ab 2024 den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Installation neuer Heizungen konsequent fördern.
Ab dem 01.01.2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Diese Maßnahme ist aufgrund der langen Investitionszyklen im Gebäudebereich besonders wichtig, da neu installierte Heizungen 20-30 Jahre genutzt werden. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und defekte Heizungen repariert werden. Wenn eine Heizung nicht mehr reparierbar ist und ersetzt werden muss, gelten Übergangsfristen.
Weiterführende Informationen – GEG
- Externes Angebot:www.energiewechsel.de
- Externes Angebot:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Externes Angebot:KfW Inlandsförderung Privatpersonen
- Externes Angebot:Energieberatung – Übersicht über die Förderung des Bundes
- Externes Angebot:Energieberatung der Verbraucherzentrale
- Externes Angebot:BAFA: Energieberatung für Wohngebäude
- Externes Angebot:Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme