Wenn Sie eine Wohnung mieten, sind neben der Kaltmiete auch Nebenkosten zu berücksichtigen. Diese zusätzlichen Kosten werden nur dann fällig, wenn sie im Mietvertrag wirksam vereinbart wurden.
Laut der Betriebskostenverordnung dürfen folgende Posten als Nebenkosten abgerechnet werden:
1. Grundsteuer: Diese wird von der Kommune erhoben und kann im Mietvertrag als “öffentliche Lasten des Grundstücks” bezeichnet werden.
2. Wasserkosten: Dazu gehören das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und eventuell die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.
3. Abwasser: Hierunter fallen Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten für die Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.
4. Fahrstuhl: Dies umfasst Kosten für Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege, Reinigung und regelmäßige Prüfungen.
5. Straßenreinigung und Müllabfuhr: Diese Kosten werden vom Vermieter an die Mieter weitergegeben, wenn die Stadt sie ihm in Rechnung stellt.
6. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung: Kosten für Reinigungspersonal und laufende Ungezieferbekämpfung, wie zum Beispiel Insektenspray.
7. Gartenpflege: Dazu zählen Sach- und Personalkosten für die Pflege der hauseigenen Grünanlagen.
8. Beleuchtung: Stromkosten für Außenbeleuchtung und gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhaus und Waschküche.
9. Schornsteinreinigung: Kosten für den Schornsteinfeger und Immissionsmessungen.
10. Versicherungen: Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
11. Hauswart: Personalkosten für den Hausmeister, der für Aufgaben wie Gartenpflege und Treppenhausreinigung zuständig ist.
12. Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel: Betriebs-, Strom- und Wartungskosten sowie eventuelle Grundgebühren.
13. Einrichtungen für die Wäschepflege: Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen oder Trockner, einschließlich Strom, Reinigung und Wartung.
14. Heiz- und Warmwasserkosten: Diese werden in der Regel verbrauchsabhängig abgerechnet.
15. Sonstige Kosten: Zum Beispiel für Schwimmbad und Sauna, sofern im Haus vorhanden.
Verteilung der Nebenkosten
Die Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter umgelegt, entweder nach Kopfzahl oder Wohnfläche. Standardmäßig gilt die Wohnfläche als Verteilerschlüssel, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wasserkosten können auch verbrauchsabhängig über Wasseruhren abgerechnet werden.
Fazit
Nebenkosten sind ein wesentlicher Bestandteil des Mietverhältnisses und sollten bei der Budgetplanung nicht außer Acht gelassen werden. Es ist wichtig, sich über die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten im Klaren zu sein, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Für detailliertere Informationen empfehlen wir die Broschüren des Deutschen Mieterbundes.